Entfall des Gutachterverfahrens

Mit der Reform des Psychotherapeut*innengesetzes entfällt ab dem 23. November 2019 zur weiteren Förderung der Gruppentherapie die Gutachterpflicht. Gleichzeitig wurde der Gemeinsame Bundesausschuss damit beauftragt sämtliche Regelungen zum Antrags- und Gutachterverfahren aufzuheben, sobald er ein Verfahren zur Qualitätssicherung eingeführt hat. Dieses Verfahren ist bis zum 31. Dezember 2020 zu beschließen.

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