Psychotherapieausbildung reformiert

Am 26.09.2019 hat der Bundestag die Reform des Psychotherapeut*innengesetzes verabschiedet. Der Bundesrat hat dem Gesetz ebenfalls zugestimmt. Damit wird Psychotherapie ein eigenes universitäres Fach, das nach einem 3-jährigen Bachelorstudium mit konsekutivem 2-jährigem Masterstudium zur Approbationsprüfung führt. An das Studium schließt sich eine Fachweiterbildung an, die von der Bundespsychotherapeut*innenkammer erarbeitet wird. Als wahrscheinlich gilt eine 5-jährige Weiterbildung, von der jeweils 2 Jahre im stationären und ambulanten Kontext zu erbringen sind. Ein weiteres zusätzliches Jahr wird vermutlich auf angrenzende Bereiche der Psychotherapie entfallen (Suchberatung, Jugendhilfe, …).

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